Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2005 - 9 Sa 314/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen lang andauernder Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers; Pflicht zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers an einem anderen Arbeitsplatz auch bei krankheitsbedingter Kündigung; Treuwidrigkeit der Berufung auf den durch ...
- Judicialis
ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO §§ 512 ff.; ; BGB § 162; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2; BGB § 242
Treuwidrige Vereitelung anderweitiger Beschäftigung bei personenbedingter Kündigung aufgrund lang andauernder Arbeitsunfähigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 24.02.2005 - 2 Ca 2174/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2005 - 9 Sa 314/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2005 - 9 Sa 314/05
Ein treuwidriges, weil rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung ein Auslaufen der Beschäftigungsmöglichkeiten für den später gekündigten Arbeitnehmer bereits absehbar war (BAG, Urteil vom 25.04.2002 - 2 AZR 260/01 = AP Nr. 121 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).Angesichts dieser Fallkonstellation ist ein konzeptioneller Zusammenhang zwischen Stellenbesetzung und Kündigung - wie er in den vom Bundesarbeitsgericht am 25.04.2002 entschiedenen Fall (Az.: 2 AZR 260/01, a.a.O.) gegeben war - nicht notwendig.
- BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94
Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2005 - 9 Sa 314/05
Erfolgen die Besetzung der freien Stelle und die Kündigung aufgrund eines einheitlichen Entschlusses, so sind beide Erklärungen des Arbeitgebers bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auch als Einheit zu würdigen (BAG, Urteil vom 10.11.1994 - 2 AZR 242/94 = AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2005 - 9 Sa 314/05
Als "frei" ist ein Arbeitsplatz nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes grundsätzlich dann anzusehen, wenn er zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs unbesetzt ist (vgl. BAG, Urteil vom 30.05.1985 - 2 AZR 321/84 = AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2005 - 9 Sa 314/05
Allerdings kann sich ein Arbeitgeber nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB nicht auf einen von ihm selbst treuwidrig durch eine vorgezogene Stellenbesetzung verursachten Wegfall freier Arbeitsplätze im Kündigungszeitpunkt berufen (vgl. BAG, Urteil vom 21.09.2000 - 2 AZR 440/99 = BAGE 95, 350).